Bad Wörishofen (bis 1920: Wörishofen) ist ein Kneippkurort und die größte Stadt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu sowie eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
16.648 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86825
Vorwahl
08247
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großried, Hartenthal, OberesHart, Obergammenried, Osterlauchdorf, Schöneschach, UnteresHart, Untergammenried
Gemeinde Bad Wörishofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Neubau des Schülerwohnheims an der Berufsschul-Außenstelle in Bad Wörishofen ist geplant, mit einem Haushaltsansatz von 3,2 Millionen Euro plus 150.000 Euro für eine PV-Anlage. Zudem sind erste Grundlagenermittlungen für den möglichen Neubau einer Turnhalle am Berufsschulzentrum Bad Wörishofen vorgesehen, wofür 30.000 Euro eingeplant sind.
Ein Bebauungsplan für den Neubau muss noch aufgestellt werden, hierfür muss der Landkreis und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag schließen. Der bestehende Flächennutzungsplan von 1997 berücksichtigt Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Lebensgrundlagen, aber es gibt keine spezifischen neuen Entwicklungen zum Bebauungsplan in den aktuellen Nachrichten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.