Bad Wörishofen (bis 1920: Wörishofen) ist ein Kneippkurort und die größte Stadt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu sowie eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
16.648 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86825
Vorwahl
08247
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großried, Hartenthal, OberesHart, Obergammenried, Osterlauchdorf, Schöneschach, UnteresHart, Untergammenried
Gemeinde Bad Wörishofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Neubau des Schülerwohnheims an der Berufsschul-Außenstelle in Bad Wörishofen ist geplant, mit einem Haushaltsansatz von 3,2 Millionen Euro plus 150.000 Euro für eine PV-Anlage. Zudem sind erste Grundlagenermittlungen für den möglichen Neubau einer Turnhalle am Berufsschulzentrum Bad Wörishofen vorgesehen, wofür 30.000 Euro eingeplant sind.
Ein Bebauungsplan für den Neubau muss noch aufgestellt werden, hierfür muss der Landkreis und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag schließen. Der bestehende Flächennutzungsplan von 1997 berücksichtigt Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Lebensgrundlagen, aber es gibt keine spezifischen neuen Entwicklungen zum Bebauungsplan in den aktuellen Nachrichten.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.